Vorbemerkung

Diese Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber unserer Leistungen die Grundlage für eine
förderliche Zusammenarbeit bilden, die im kreativen, künstlerischen und produktiven Bereich
weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten die Voraussetzung für zufriedenstellende
Arbeitsergebnisse bilden.

1.Geltungsbereich

1.1 DB-Print Werbeagentur – erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstende oder von unseren Geschäftsbedinungen
abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber
vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen der DB Print Werbeagentur und dem Auftraggeber
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit
dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich solcher dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies
nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die Parteien werden unwirksame
Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

2. Angebote

2.1 Die abgehenden Angebote der DB Print Werbeagentur erfolgen stets freibleibend.

2.2 Die Weitergabe einer Preisliste der DB-Print Werbeagentur ist nicht als Angebot
anzusehen. Preislisten sind stets freibleibend.

2.3 Die abgebenen Angebote gelten einen Monat, soweit nichts anderes vereinbart oder
mitgeteilt wurde. Nach diesem Zeitraum muss das Angebot nochmals bestätigt oder
überarbeitet werden, dies sollte immer schriftlich geschehen, kann jedoch bei unveränderten
Angeboten auch mündlich abgehandelt werden.

3. Vertragsabschluss

3.1 Aufträge an die DB Print Werbeagentur bedürfen immer der Schriftform. Auch
mündliche Absprachen müssen schriftlich wiederholt werden. Der Kunde kann dies auf
dem Angebot der DB Print Werbeagentur mit Datum und Unterschrift vermerken.

3.2 Der DB Print Werbeagentur erteilte Aufträge werden erst durch Übersendung seiner
Auftragsbestätigung verbindlich.

3.3 Durch eine Auslieferung wird ein Auftrag in jedem Fall verbindlich.

4. Urheber-und Nutzungsrechte

4.1 Da das Urheberrecht nicht übertragbar ist, bleibt das Urheberrecht eines Werkes bei dem,
der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur Nutzungsrechte. Dazu räumt
die DB Print Werbeagentur als Urheber und Inhaber der Rechte dem Auftraggeber
Verwertungs – und Nutzungsrechte ein.

4.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkleistungen) der DB Print Werbeagentur sind als
persönliche geistige Schöpfung durch der Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen
auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.3 Die DB Print Werbeagentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel in kleiner Schrift
oder in anderer Weise angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen, dies schließt eine Verlinkung ein.

4.4 Ohne Zustmmung der DB Print Werbeagentur dürfen die Arbeiten einschließlich der
Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede
Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

4.5 Die Werke der DB Print Werbeagentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und 
den vereinbarten  Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.

4.6 Magels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom
Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in 
dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung
des Honorars.

4.7 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, Mehrfachnutzungen (z.B. für
ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der DB Print
Werbeagentur.

4.8. Über den Unfang der Nutzung steht der DB Print Werbeagentur ein Auskunftsanspruch
zu.

5. Honorar/Zahlungsbedingungen

5.1 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wird, nach den Stundensätzen DB Print Werbeagentur.

5.2 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar.
Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei
Ablieferung des Teils fällig.

5.3 Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die
DB Print Werbeagentur Abschlagszahlungen verlangen.

5.4 Die gelieferten Dienstleistungen, Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum
der DB Print Werbeagentur. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Honorare sind
Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

5.5 Bei Zahlungsverzug ist die DB Print Werbeagentur berechtigt, dem Auftraggeber 18%
Verzugszinsen pro Anno in Rechnung zu stellen.

6. Zusatzleistungen

6.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die
Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium,
Produktüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

6.2 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls
der Nachhonorierung.

7. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

7.1 Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an die DB Print Werbeagentur
zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

7.2 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.

8. Haftung

8.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird
von der DB Print Werbeagentur nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die
Richtigkeit von Bild und Text.

8.2 Soweit die DB Print Werbeagentur auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen
in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für Die Leistungen
und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

8.3 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obbliegt dem Auftraggeber. Delegiert
der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die DB
Print Werbeagentur, stellt er die DB Print Werbeagentur von der Haftung frei.

8.4 Im Rahmen seiner vertraglichen Aufgaben haftet die DB Print Werbeagentur dem
Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Zu den Aufgaben der
DB Print Werbeagentur gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkennbare rechtliche
Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen.

9. Verzug

9.1 Liefer – und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die der
DB Print Werbeagentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu
gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von
Kommunikationsnetzen usw. Auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern – hat die DB
Print Werbeagentur auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Diese berechtigen die DB Print Werbeagentur, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. 

9.2 Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht
ermöglichen, ist die DB Print Werbeagentur berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag 
fristlos zu kündigen.

9.3 Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für
entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert
beschränkt.

  1. Gerichtsstand

10.1 Der Gerichtsstand ist Husum, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtlichen Sondervermögens ist.

St. Peter-Ording, Oktober 2009

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